PEP (Politically Exposed Person)
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Politisch exponierte Person — KYC-Risikokategorie für Personen in öffentlichen Ämtern, mit verstärkter Geldwäsche-Prüfung.
PEP ist eine im Geldwäschegesetz (GwG) §1 definierte Risikokategorie: Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben — Staatsoberhäupter, Minister, Parlamentsabgeordnete, hohe Richter, Diplomaten, leitende Verteidigungsfunktionäre, leitende Manager staatlicher Unternehmen. Erweitert auf direkte Familienmitglieder und nahestehende Personen. Folgen für Bankgeschäfte: verstärkte KYC-Pflichten (Enhanced Due Diligence), höhere Genehmigungsschwellen, lückenlose Dokumentation, Vorab-Genehmigung der Bank-Geschäftsleitung bei Kontoeröffnung. Bei IBAN-Zahlungen: PEP-Transaktionen werden automatisch zur Verstärkten Prüfung markiert.
Quellen
Verwandte Begriffe
KYC (Know Your Customer)
Pflichtidentifikation des Kunden bei Kontoeröffnung — gesetzlich nach Geldwäschegesetz (GwG) §10.
AML (Anti-Money Laundering)
Geldwäschebekämpfung — Sammelbegriff für regulatorische und interne Maßnahmen gegen die Einschleusung illegal erworbener Gelder ins Bankensystem.
Wirtschaftlich Berechtigter
GwG-Begriff: natürliche Person, die letztlich Eigentümer oder Kontrollierende einer juristischen Person ist (typisch ≥ 25 % Anteil).
In diesen Ratgebern erwähnt
Alle 69 Begriffe im vollständigen Glossar.