AML (Anti-Money Laundering)
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Geldwäschebekämpfung — Sammelbegriff für regulatorische und interne Maßnahmen gegen die Einschleusung illegal erworbener Gelder ins Bankensystem.
AML umfasst alle Vorkehrungen, mit denen Banken und Zahlungsdienstleister verhindern, dass kriminelle Gewinne über das Banksystem "gewaschen" werden. Pflichtbestandteile: KYC-Identifikation, laufende Überwachung von Transaktionen (Transaction Monitoring), Verdachtsmeldungen an die FIU (Financial Intelligence Unit), Sanktionslisten-Abgleich (z. B. EU-Sanktionsliste gegen Russland), Schulungen, Dokumentation. In Deutschland federführend BaFin und FIU; rechtliche Basis: Geldwäschegesetz (GwG) und EU-Geldwäscherichtlinien. Bei IBAN-Transaktionen: ungewöhnliche Muster (häufige Kleinbeträge, Sofort-Überweisungen ins Ausland, hohe Erstkontakte) lösen automatische Prüfungen aus.
Verwandte Begriffe
KYC (Know Your Customer)
Pflichtidentifikation des Kunden bei Kontoeröffnung — gesetzlich nach Geldwäschegesetz (GwG) §10.
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht — die deutsche Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel.
Wirtschaftlich Berechtigter
GwG-Begriff: natürliche Person, die letztlich Eigentümer oder Kontrollierende einer juristischen Person ist (typisch ≥ 25 % Anteil).
In diesen Ratgebern erwähnt
Alle 69 Begriffe im vollständigen Glossar.