DSGVO-konform

Wirtschaftlich Berechtigter

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GwG-Begriff: natürliche Person, die letztlich Eigentümer oder Kontrollierende einer juristischen Person ist (typisch ≥ 25 % Anteil).

Nach §3 Geldwäsche­gesetz (GwG) ist der wirtschaftlich Berechtigte die natürliche Person, die hinter einer juristischen Person, Stiftung oder Treuhand steht — typisch durch direkte oder indirekte Beteiligung von ≥ 25 % oder Kontrolle. Bei Konto­eröffnungen für GmbHs, UGs, AGs und sonstige juristische Personen MUSS die Bank den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren (KYC). Eintragung im Trans­parenz­register Pflicht. Im Zahlungs­verkehr relevant: bei Auslands­zahlungen über 15.000 € Pflicht­abfrage; bei Verdacht auf Geldwäsche AML-Meldung an die FIU.

Quellen

Verwandte Begriffe

In diesen Ratgebern erwähnt

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