DSGVO-konform

KYC (Know Your Customer)

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Pflicht­identifikation des Kunden bei Konto­eröffnung — gesetzlich nach Geldwäsche­gesetz (GwG) §10.

KYC ist die Pflicht von Kredit­instituten und Zahlungs­dienst­leistern, ihre Kunden vor Geschäfts­beziehung zu identifizieren — Personalien, Wohnsitz, wirtschaftlich Berechtigter (bei juristischen Personen). In Deutschland geregelt in §10 GwG (Geldwäsche­gesetz) und der EU-Geldwäsche­richtlinie. Methoden: persönliche Vorlage des Personal­ausweises (PostIdent), Video-Ident, eID-Funktion des Personal­ausweises. Bei Konto­eröffnung mit IBAN-Vergabe ist KYC zwingend; ohne durchgeführte KYC darf kein Konto eröffnet werden. Unterschiedliche Inten­sitäts­stufen je Risiko­klasse: Standard, Vereinfacht (z. B. bei Klein­geschäften), Verstärkt (bei PEPs oder Hochrisiko­ländern).

Quellen

Verwandte Begriffe

In diesen Ratgebern erwähnt

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