MiCA
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Markets in Crypto-Assets Regulation — EU-Verordnung 2023/1114 für Kryptowerte, seit Dezember 2024 vollständig anwendbar.
MiCA ist die erste umfassende EU-Verordnung für Krypto-Assets — Stablecoins, Token, Krypto-Dienstleister. Sie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Krypto-Geschäfte in der EU und ergänzt klassische Bankenregulierung um Krypto-spezifische Pflichten. Relevanz für IBAN-Welt: Krypto-Börsen in der EU benötigen MiCA-Lizenzen; Auszahlungen in Fiat-Währung auf IBAN-Konten unterliegen den selben AML-/KYC-Pflichten wie reguläre Bankzahlungen. Stablecoin-Emittenten brauchen separate Eigenkapital-Reserven und sind BaFin-aufsichtspflichtig.
Quellen
Verwandte Begriffe
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht — die deutsche Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel.
AML (Anti-Money Laundering)
Geldwäschebekämpfung — Sammelbegriff für regulatorische und interne Maßnahmen gegen die Einschleusung illegal erworbener Gelder ins Bankensystem.
KYC (Know Your Customer)
Pflichtidentifikation des Kunden bei Kontoeröffnung — gesetzlich nach Geldwäschegesetz (GwG) §10.
In diesen Ratgebern erwähnt
Alle 69 Begriffe im vollständigen Glossar.