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Seit 2024 EU-weit verpflichtender Empfängerabgleich: Bank prüft vor Überweisungsfreigabe, ob der eingegebene Name zur IBAN passt.
VoP ist Teil der Instant Payments Regulation (EU 2024/886). Gibt der Zahler einen Namen an, der nicht exakt zur IBAN gehört, zeigt die Bank eine Warnung („Match“, „Close Match“ oder „No Match“). Der Zahler kann die Überweisung trotzdem freigeben, trägt dann aber das Risiko. VoP schließt eine langjährige Sicherheitslücke: bisher wurden Überweisungen ausschließlich nach IBAN abgewickelt, der Empfängername wurde nicht geprüft.
SEPA-Echtzeitüberweisung: Euro-Transfers unter 10 Sekunden, 24/7/365, mit Betragsgrenze bis 100.000 € pro Transaktion.
SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsraum mit 36 teilnehmenden Staaten und standardisierten Verfahren für Überweisungen und Lastschriften.
Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine länderübergreifend einheitliche Kontonummer nach ISO 13616 — in Deutschland 22 Zeichen lang.
Alle 30 Begriffe im vollständigen Glossar.