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E-Geld-Institut

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Lizenz­typ für Anbieter elektronischen Geldes (Wallets, Prepaid-Karten) — keine Bank, aber BaFin-reguliert nach ZAG.

E-Geld-Institute geben elektronisches Geld aus — Guthaben, das gegen Zahlung eines Geld­betrags in einem Speicher­medium hinterlegt wird (Prepaid-Wallet, Geschenk­karte, Gift­card). Lizenziert nach ZAG, ähnlich strukturiert wie Zahlungs­dienst­leister, aber mit speziellen Vorgaben für Treuhand­konten. KEINE Banken: keine Einlagen­sicherung, kein Zinsangebot. Beispiele: Anbieter wie Wirecard (vor Insolvenz 2020), Revolut UK Ltd (E-Money-Lizenz), Holvi, Paysafecard. Wichtig für Kunden: bei Insolvenz eines E-Geld-Instituts gelten andere Schutz­regeln als bei Banken.

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