E-Geld-Institut
Zuletzt überprüft:
Lizenztyp für Anbieter elektronischen Geldes (Wallets, Prepaid-Karten) — keine Bank, aber BaFin-reguliert nach ZAG.
E-Geld-Institute geben elektronisches Geld aus — Guthaben, das gegen Zahlung eines Geldbetrags in einem Speichermedium hinterlegt wird (Prepaid-Wallet, Geschenkkarte, Giftcard). Lizenziert nach ZAG, ähnlich strukturiert wie Zahlungsdienstleister, aber mit speziellen Vorgaben für Treuhandkonten. KEINE Banken: keine Einlagensicherung, kein Zinsangebot. Beispiele: Anbieter wie Wirecard (vor Insolvenz 2020), Revolut UK Ltd (E-Money-Lizenz), Holvi, Paysafecard. Wichtig für Kunden: bei Insolvenz eines E-Geld-Instituts gelten andere Schutzregeln als bei Banken.
Verwandte Begriffe
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht — die deutsche Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel.
PSD2
Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2): regulatorisches Fundament von Open Banking, starker Kundenauthentifizierung (SCA) und Drittanbieter-Zugang.
Zahlungsdienstleister (PSP)
Unternehmen mit ZAG-Lizenz, die Zahlungsdienste nach PSD2 erbringen — z. B. Acquiring, Kartenausgabe, Kontoinformation, Zahlungsauslösung.
In diesen Ratgebern erwähnt
Alle 69 Begriffe im vollständigen Glossar.