Zahlungsdienstleister (PSP)
Zuletzt überprüft:
Unternehmen mit ZAG-Lizenz, die Zahlungsdienste nach PSD2 erbringen — z. B. Acquiring, Kartenausgabe, Kontoinformation, Zahlungsauslösung.
Nach §1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sind Zahlungsdienstleister Unternehmen, die gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen — ohne zwingend eine Banklizenz zu haben. Acht Dienstearten nach PSD2: Ein-/Auszahlungen, Überweisungen, Kartenzahlungen, Geldtransfer, Kontoinformationsdienst (AISP), Zahlungsauslösungsdienst (PISP) u. a. PayPal, Stripe, Klarna, Adyen, SumUp sind PSPs (keine Banken im engeren Sinn). PSPs unterliegen der BaFin-Aufsicht, aber NICHT der Einlagensicherung — Kundengelder müssen separat verwahrt werden.
Quellen
Verwandte Begriffe
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht — die deutsche Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel.
PSD2
Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2): regulatorisches Fundament von Open Banking, starker Kundenauthentifizierung (SCA) und Drittanbieter-Zugang.
Kreditinstitut
Rechtlicher Begriff für Banken nach §1 KWG — Unternehmen mit Banklizenz, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreiben.
In diesen Ratgebern erwähnt
Alle 69 Begriffe im vollständigen Glossar.