DSGVO-konform

Zahlungsdienstleister (PSP)

Zuletzt überprüft:

Unternehmen mit ZAG-Lizenz, die Zahlungs­dienste nach PSD2 erbringen — z. B. Acquiring, Karten­ausgabe, Konto­information, Zahlungs­auslösung.

Nach §1 Zahlungs­dienste­aufsichts­gesetz (ZAG) sind Zahlungs­dienst­leister Unternehmen, die gewerbs­mäßig Zahlungs­dienste erbringen — ohne zwingend eine Bank­lizenz zu haben. Acht Dienste­arten nach PSD2: Ein-/Auszahlungen, Über­weisungen, Karten­zahlungen, Geld­transfer, Konto­informations­dienst (AISP), Zahlungs­auslösungs­dienst (PISP) u. a. PayPal, Stripe, Klarna, Adyen, SumUp sind PSPs (keine Banken im engeren Sinn). PSPs unterliegen der BaFin-Aufsicht, aber NICHT der Einlagen­sicherung — Kunden­gelder müssen separat verwahrt werden.

Quellen

Verwandte Begriffe

In diesen Ratgebern erwähnt

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