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Zwei-Faktor-Authentifizierung für elektronische Zahlungen, verpflichtend durch PSD2 seit September 2019.
Strong Customer Authentication verlangt zwei unabhängige Faktoren aus den Kategorien Wissen (PIN), Besitz (Smartphone, TAN-Generator) und Inhärenz (Fingerabdruck, Face ID). Ausnahmen gelten für Kleinbeträge, wiederkehrende Lastschriften und Whitelisting durch den Zahler.
Alle 30 Begriffe im vollständigen Glossar.